Regelwerk

Regelwerk Vorwort

Das Regelwerk dient dazu, Paintball als Turniersport nach fairen und vorab festgelegten Regeln durchzuführen.

Es liegt in der Verantwortung der Spieler und des eingesetzten Personals, sich über das aktuelle Regelwerk zu informieren.

Sollten Regelungen unklar formuliert sein, ist die einfachste und am nächsten am Regelwerk liegende Auslegung die richtige. Aufgeführte Beispiele dienen dem besseren Verständnis, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind keine abschließenden Aufzählungen.

Die Sprache des Regelwerks ist Deutsch. Verbindlich ist die deutsche Fassung des Regelwerks. Übersetzungen werden nicht als andere Auslegung der Regeln betrachtet.

Sollte es in fremdsprachigen Versionen des Regelwerks durch Übersetzungen zu Widersprüchen mit der deutschen Fassung kommen, so ist die deutsche Fassung für die Auslegung der Regeln verbindlich. Die Deutsche Paintball Liga wird im Folgenden kurz DPL genannt. Andere Abkürzungen werden bei der ersten Nennung ausgeschrieben und die Abkürzung in Klammern zusätzlich angeführt. In den folgenden Abschnitten wird weiter nur die Abkürzung verwendet.

Über dem Regelwerk stehen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und das deutsche Waffenrecht in seiner aktuellen Fassung. Ausnahmen hiervon können entstehen, wenn die Spiele auf einem Spielfeld im Ausland ausgetragen werden. Dann gelten die dortigen nationalen Regelungen.

Nur Personen, welche das Regelwerk sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Teilnahmebedingungen der DPL rechtsverbindlich akzeptiert haben, dürfen an Veranstaltungen der DPL in egal welcher Funktion teilnehmen und sind berechtigt, das Turniergelände zu betreten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahmebedingungen sind unter folgenden Links bereitgestellt:
https://dpl-online.de/teilnahmebedingungen
https://dpl-online.de/agb

Bei Unklarheiten bezüglich des Regelwerks, dessen Auslegung sowie Anregungen zu Änderungen kann die DPL-Regelwerkskommission unter regeln@dpl-online.de kontaktiert werden.

Die Ligastruktur der DPL kann unter https://dpl-online.de/ligastruktur eingesehen werden.

Regelwerk Präambel

Die Deutsche Paintball Liga (DPL) setzt sich seit Ihrer Gründung im Jahre 2003 für die Förderung des Paintballsports in Deutschland und auch international ein.

Die DPL organisiert Paintball als Freizeitbetätigung und unterstützt ihre Partner im Ausbau und bei der Zugänglichmachung zu einer breiteren Masse, um die positive Entwicklung und Weiterverbreitung voranzutreiben.

Die Förderung des Nachwuchses und die Aufmerksamkeit für die sportliche Spitze erhalten einen besonderen Stellenwert, um Paintball im Rahmen der gesamten Struktur, eine Basis für eine wohlwollende Position in unserer Gesellschaft zu schaffen.

Die DPL vertritt die Interessen der mit ihr verbundenen Mannschaften und Partner im In- und Ausland.

Die DPL bekennt sich zu Qualität, Objektivität, Ehrlichkeit, Fairness und Integrität als zentrale Voraussetzung für den gemeinsamen Erfolg.

Alle Veranstaltungen und einzelnen Spiele sind nach dem Grundsatz eines fairen Wettbewerbs durchzuführen. Alle Personen sind gleich und fair zu behandeln. Alle Mannschaften sind verpflichtet, für ein sportliches Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger vor, während und nach den Spielen Sorge zu tragen. Dazu zählen insbesondere vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung. Paintball steht für den gegenseitig respektvollen Umgang aller Menschen.

Paintball ist mehr und wird getragen von einer Leidenschaft, die durch Fairness und gegenseitigen Respekt ausgedrückt wird und all Diejenigen vereint, die Paintball im Herzen tragen.

Vision
Dich für Paintballsport begeistern

Mission
Durch stetige Weiterentwicklung unserer Leidenschaft Paintball schaffen wir eine Gemeinschaft für unseren Sport

Leitbild
Durch Innovation und Mut zu Veränderungen Paintball immer weiter zu entwickeln

Werte
Fairness, Respekt, Leidenschaft

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AGBs

Vereinbarung

Jeder Spieler, der an der Paintballveranstaltung teilnimmt, schließt diese Vereinbarung im eigenen Namen als bei der DPL GmbH registrierter Teambesitzer und im Namen seiner Teammitglieder mit der DPL GmbH – nachfolgend DPL GmbH genannt – und dem jeweiligen Spielveranstalter – nachfolgend Veranstalter genannt – ab.

1.) WARNUNG/BELEHRUNG: Die Gefahr des Eintretens von Verletzungen durch die Teilnahme am Paintballspiel ist nicht unerheblich, auch wenn diese durch eine richtig angelegte Schutzausrüstung (insbesondere eine Vollgesichtsschutzmaske) und die Selbstdisziplin der Teilnehmer erheblich verringert werden kann. Das Spiel kann große körperliche und geistige Anstrengungen erfordern.

2.) WARNUNG/BELEHRUNG: Der Teilnehmer wird darüber belehrt, dass die Gefahr des Eintretens von Verletzungen wegen des nicht auszuschließenden fahrlässigen/rechtswidrigen Fehlverhaltens anderer Personen (z.B. Abfeuern von Farbmarkierungswaffen außerhalb des Spielfeldbereiches) auch außerhalb des eigentlichen Spielfeldbereiches und auch für Zuschauer besteht und daher auch außerhalb des Spielfeldes stets eine Vollgesichtsschutzmaske zu tragen ist.

3.) Haftung: Der Veranstalter haftet nicht für solche Unfälle/Verletzungen/Schäden des Teilnehmers, die er selbst verschuldet bzw. selbst zu vertreten hat; gleichwohl haftet der Veranstalter ebenfalls nicht für Unfälle/Verletzungen/Schäden, die durch einen Teilnehmer und/oder Zuschauer verschuldet sind bzw. zu vertreten sind.

4.) Haftung: Für eine Haftung des Veranstalters gilt im Übrigen Folgendes: Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt. Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, auf die der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf. Vertragswesentlich sind z.B. die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben bezwecken. Soweit der Veranstalter nach dieser Ziffer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise zu erwarten sind. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.) Nutzungsbedingungen/Waffengesetz: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausregeln für die Spielteilnahme zu beachten, die unter dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ALLE deutschen Vorschriften über für Volljährige erlaubnisfrei zu erwerbende und zu besitzende Farbmarkierungswaffen, Druckbehälter und Systeme und insbesondere auch die Regelungen des Waffengesetzes zu befolgen. Weiterhin verpflichtet er sich, die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen, die Anweisungen der Schiedsrichter zu befolgen und Paintball frei von politischen, militärischen und religiösen Motiven zu betreiben.

6.) Alter/Empfehlung zu Gesundheitscheck: Der Teilnehmer versichert, dass er mind. 18 Jahre alt ist. Aufgrund der hohen körperlichen Anstrengungen bei der Teilnahme an einem Spiel wird vor der Spielteilnahme jedem Teilnehmer dringend eine ärztliche Untersuchung empfohlen.

7.) Recht am eigenen Bild/Zustimmung zur Veröffentlichung: An den Spieltagen sind Fotografen anwesend, die das Geschehen und den Spielablauf fotografieren; auf diesen Fotos/Videos kann - je nach Perspektive - der Teilnehmer zu erkennen sein. Der Veranstalter wird diese Fotos/Videos auf folgenden Medien veröffentlichen: Die Fotos können auf die Webseiten www.dpl-online.de und www.dpl-medien.de sowie auf der Seite www.facebook.com/dplonline.de und nicht zuletzt auf der Plattform YouTube und/oder in den Werbematerialien der DPL GmbH (Flyer, Poster, Onlinebanner etc.). Die einzelnen Fotografen dürfen die Fotos als Referenzmaterial auf eigenen Webseiten sowie auf Facebook ebenfalls nutzen. Zudem werden die Daten der einzelnen Teilnehmer und Teams unter einem Teamprofil auf der Webseite www.dpl-online.de veröffentlicht; diese Profil enthält den Namen, das Alter, Nationalität und ein Foto. Weiterhin erhält der Teilnehmer einen Spielerpass, der seinen Namen, den Teamnamen, die Spielklasse, eine ID-Nummer und das Jahr der Gültigkeit. Der Teilnehmer willigt in die beschriebene und auch inhaltlich vergleichbare und naheliegende Veröffentlichungen nach § 22 KUG ausdrücklich ein; ein Vergütungsanspruch steht dem Teilnehmer insofern nicht zu.

8.) Salvatorische Klausel: Soweit einzelne Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder die Vereinbarung Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Alle Angaben unter Vorbehalt. Stand 05/2020.

siehe auch die Teilnahmebedingungen: https://dpl-online.de/teilnahmebedingungen

Über allen Regeln stehen die gültigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten


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