Teilnahmebedingungen der DPL GmbH

Zwischen der DPL GmbH (nachfolgend „DPL“ genannt) und dem Spieler, der an einer Paintballveranstaltung der DPL und/oder eines Lizenznehmers der DPL im DPL- Ligabetrieb teilnimmt (nachfolgend „Spieler“ genannt) wird folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand dieser Vereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen der DPL und dem Spieler im Zusammenhang mit der Teilnahme des Spielers an Paintballveranstaltungen der DPL und/oder eines Lizenznehmers der DPL im DPL-Spielbetrieb (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt).

Dabei dürfen an Veranstaltungen nur bei der DPL registrierte Spieler teilnehmen, die einen gültigen Spielerpass der DPL vorlegen.

2. Zustandekommen der Vereinbarung

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt dieser Vereinbarung mit der Registrierung des Spielers, spätestens mit der Übersendung eines Spielerpasses durch die DPL an den Spieler zustande.

3. Registrierung

Für die Ausfertigung des Spielerpasses und die Teilnahme am Spielbetrieb der DPL ist eine Registrierung des Spielers über die von der DPL betriebene Internetseite, sowie dessen Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erforderlich.

Der Spieler hat im Rahmen der Registrierung seinen Namen, sein Geschlecht, sein Geburtsdatum, seine Nationalität, sowie seine Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse) und ein Lichtbild anzugeben. Zudem kann er seine Spielposition und seine Rückennummer angeben.

Die vom Spieler angegebenen Daten (Name, Alter, Nationalität, Rückennummer, Position und Lichtbild) werden für die Erstellung eines Spielerpasses, sowie die Darstellung des Spielers im sog. Roster/Kader seiner jeweiligen Mannschaft, für die er gemeldet ist, auf der Internetseite der DPL verwendet und werden insoweit auch öffentlich zugänglich gemacht. Der Spieler erteilt hiermit seine erforderlichen Einwilligungen zur entsprechenden Nutzung seiner Daten.

Die zeitgleiche Registrierung für mehrere im Spielbetrieb der DPL gemeldeten Mannschaften ist unzulässig. Hiervon ausgenommen sind Spieler einer Nationalmannschaft für eben diese.

4. Teilnahme an den Veranstaltungen

Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen sind Personen ab dem Erreichen des 18. Lebensjahr.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt neben der Vorlage eines gültigen Spielerpasses voraus, dass der jeweilige teamverantwortliche administrative Ansprechpartner die Mannschaft des Spielers rechtzeitig für die Teilnahme an der Veranstaltung gemeldet und die erforderlichen Startgebühren gezahlt hat, so dass die Mannschaft des Spieler eine Startplatzbestätigung von der DPL erhalten hat.

Aufgrund der hohen körperlichen Anstrengungen bei der Teilnahme an einer Veranstaltung empfiehlt die DPL jedem Spieler vor der jeweiligen Teilnehme dringend eine ärztliche Untersuchung.

5. Vertretungsbefugnis

Der Spieler bestätigt hiermit gegenüber der DPL, dass er den jeweilige teamverantwortliche administrative Ansprechpartner dazu bevollmächtigt sämtliche Kommunikation zwischen ihm und der DPL zu führen und rechtsgeschäftliche Erklärungen für ihn im Verhältnis mit und zur DPL im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an Veranstaltungen der DPL abzugeben. Diese Bevollmächtigung gilt bis zum Widerruf der selbigen, bzw. bis der Spieler gegenüber der DPL einen anderen teamverantwortlichen administrativen Ansprechpartner benennt.

6. Besondere Verpflichtungen und Garantien des Spielers

Der Spieler verpflichtet sich, die Hausregeln der jeweiligen Anlage auf der die Veranstaltung ausgetragen wird, sowie die allgemeinen Spielregeln der DPL (abrufbar unter http://dpl-online.de/alles-zur-dpl/regelwerk) zu beachten. Der Spieler verpflichtet sich insbesondere, die jeweils geltenden deutschen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit den für einen Volljährigen erlaubnisfrei zu erwerbende und zu besitzende Farbmarkierungswaffen, Druckbehälter und Systeme, zu beachten und insbesondere auch die Regelungen des deutschen Waffengesetzes zu befolgen.

Weiterhin verpflichtet er sich, die im Rahmen der Veranstaltungen die vorgeschrieben Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu benutzen, sowie den Anweisungen der jeweiligen Schiedsrichter zu folgen. Er garantiert zudem den Sport Paintball frei von politischen, militärischen und religiösen Motiven zu betreiben.

7. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und/oder sonstigen Regularien behält sich die DPL vor, den Spieler von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen und seinen Spielerpass einzuziehen. Ansprüche des Spielers, gleich welcher Art, insbesondere auf Rückerstattung etwaige gezahlter (Start)Gebühren und/oder Mitgliedsbeiträge seiner Mannschaft gegen die DPL bestehen nicht.

8. Recht am eigenen Bild / Zustimmung zur Veröffentlichung

Der Spieler willigt ein, dass bei den Veranstaltungen Video- und/oder Fotografen anwesend sind, die Bild- und Tonaufnahmen des Geschehens vor Ort anfertigen. Der Spieler willigt ebenfalls ein, dass die so angefertigten Aufnahmen, die ihn abbilden oder ihn in sonstiger Weise wiedergeben (Fotos/Bewegtbilder/Ton) (nachfolgend „Bildmaterial“ genannt) durch die DPL in allen Medien, insbesondere auch zu Werbezwecken, genutzt werden darf. Vor allem, aber nicht ausschließlich, ist die DPL berechtigt die Aufnahmen im Fernsehen, im Internet (vor allem auf den von ihr selbst und/oder in ihrem Auftrag durch Dritte betriebenen Internetseiten, einschließlich Onlinebanner und sog. Social Media-Profilen), sowie im Rahmen von Druckerzeugnissen aller Art (wie bspw. Flyer, Poster, Banner) und Merchandisingprodukten zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen. Die jeweiligen Video- und/oder Fotografen sind berechtigt die vorgenannten Aufnahmen auch zur Eigenwerbung als sog. Referenzen zu nutzen. Diese Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Das Bildmaterial wird dann künftig nicht mehr in irgendwelche Medien neu eingestellt; hinsichtlich bereits erfolgter Einstellungen wird das Bildmaterial, soweit das wirtschaftlich zumutbar und technisch möglich ist, unverzüglich entfernt bzw. das Bildmaterial in sonstiger geeigneter Weise unkenntlich gemacht oder verfremdet.

9. Haftung

Der Spieler nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Gefahr des Eintretens von Verletzungen bei der Ausübung der Sportart Paintball und des nicht auszuschließenden fahrlässigen/rechtswidrigen Fehlverhaltens Dritter (bspw. durch Abfeuern von Farbmarkierungswaffen außerhalb des Spielfeldbereiches, etc.) nicht unerheblich ist. Er nimmt zugleich zustimmend zur Kenntnis, dass die DPL zur Verringerung eben dieser Verletzungsgefahr dringend empfiehlt stets eine richtig angelegte und ordnungsgemäße Schutzausrüstung - insbesondere eine Vollgesichtsschutzmaske – auch außerhalb des jeweiligen Spielfeldbereichs zu tragen, sowie an die Selbstdisziplin aller Teilnehmer an der Veranstaltung appelliert. Der Spieler wird sich stets bemühen den diesbezüglichen Sicherheitsempfehlungen der DPL nach besten Kräften nachzukommen. Die DPL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausübung des Sports Paintball große körperliche und geistige Anstrengungen erfordern kann.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen die DPL ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es liegt ein Personenschaden (Verletzung von Körper oder Gesundheit bzw. Todesfall) vor, den die DPL zu vertreten hat.

Die DPL haftet somit nicht für solche Unfälle, Verletzungen, Schäden des Spielers, die dieser selbst verschuldet bzw. selbst zu vertreten hat (bspw. durch Nichttragen ausreichender Schutzausrüstung einschließlich Vollgesichtschutzmaske). DPL haftet ebenfalls nicht für Unfälle, Verletzungen, Schäden, die durch einen Dritten (dritten Teilnehmer einer Veranstaltung und/oder Zuschauer) verschuldet sind bzw. zu vertreten sind.

Im Übrigen ist eine Haftung der DPL für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die DPL leicht fahrlässig eine sogenannte Kardinalpflicht, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Spieler regelmäßig vertrauen darf, verletzte. In diesem Fall ist der Schadensersatz aber auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von Vorstehendem unberührt.

Eine weitergehende Haftung von der DPL ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

Soweit die Haftung der DPL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DPL.

10. Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt ab Vertragsschluss und läuft zeitlich unbeschränkt. Sie endet automatisch – ohne das es einer gesonderten Kündigung bedarf – für den Fall, dass der Spieler nicht mehr im Roster/Kader einer Mannschaft die am Spielbetrieb der DPL teilnimmt gemeldet ist und/oder die DPL den Spielerpass des Spielers einzieht.

Im Übrigen ist eine Kündigung jederzeit in Schriftform unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zulässig. Mit wirksamer Kündigung ist die DPL zur Einziehung des Spielerpasses des Spielers berechtigt.

11. Nutzungsbedingungen/Waffengesetz

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausregeln für die Spielteilnahme zu beachten, die unter dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, ALLE deutschen Vorschriften über für Volljährige erlaubnisfrei zu erwerbende und zu besitzende Farbmarkierungswaffen, Druckbehälter und Systeme und insbesondere auch die Regelungen des Waffengesetzes zu befolgen. Weiterhin verpflichtet er sich, die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen, die Anweisungen der Schiedsrichter zu befolgen und Paintball frei von politischen, militärischen und religiösen Motiven zu betreiben.

12. Alter/Empfehlung zu Gesundheitscheck

Der Teilnehmer versichert, dass er mind. 18 Jahre alt ist. Aufgrund der hohen körperlichen Anstrengungen bei der Teilnahme an einem Spiel wird vor der Spielteilnahme jedem Teilnehmer dringend eine ärztliche Untersuchung empfohlen.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden durch die DPL nur erhoben, wenn der Spieler diese im Rahmen der vorstehend unter Ziffer 3 geregelten Registrierung freiwillig mitteilt. Die DPL verwendet die vom Spieler mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne gesonderte Einwilligung des Spielers ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten des Spielers erfolgt an Dritte nur soweit dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung notwendig ist. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Beendigung der Vereinbarung und Rücksendung des Spielerpasses werden die Daten des Spielers für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Spieler nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung seiner Daten zur Eigenwerbung und Marketingzwecken der DPL eingewilligt hat. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Spielers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Bei Registrierung für einen Newsletter und/oder sonstige vergleichbare Marketingmaßnahmen der DPL wird die E-Mail-Adresse des Spielers genutzt, bis sich der Spieler hiervon abmeldet. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Auch zu diesem Zweck sichert die DPL seine Webseite und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung der Daten des Spielers durch unbefugte Personen. Dabei erkennt der Spieler zustimmen an, dass ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren jedoch nicht möglich ist.

Die DPL wird im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren. Ihre übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung eines Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Die DPL ist berechtigt, die Daten des Spielers an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder in sonstiger Weise zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist oder die DPL hinsichtlich der Weiterleitung ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO aufweisen kann. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Spielers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Spieler eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung kann der DPL gegenüber jederzeit in Textform widerrufen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Spieler das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten, sowie ggf. das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Spielers, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, wenden Sie sich bitte an:
Herr Sven Reimann
DPL GmbH
Veynaustraße 4a
53894 Mechernich
Email: info@dpl-online.de
Telefon: 02256/66 99 888

14. Sonstige Bedingungen

Es gilt das deutsche Recht, auch wenn der Spieler seinen Wohnsitz im Ausland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages als solches selbst nicht berührt.

Stand 01/2017.


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